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PKW (nur private Nutzung)

Als Autofahrer sind Sie im Besonderen in der Gefahr, Dritten einen Schaden zuzufügen. Zu beachten ist, dass eine Leistungspflicht keine Schuld voraussetzt, lediglich eine Beteiligung am Schadensfall. Eine KFZ-Versicherung ist aus diesem Grund eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Sie brauchen jedoch nicht nur den Schaden Dritter versichern lassen. Auch die Versicherung von Schäden am eigenen Automobil ist möglich, wahlweise über die Fahrzeugteilversicherung oder die Fahrzeugvollversicherung.

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Wenn Sie eine bestimmte Kfz-Versicherung in nähere Betrachtung gezogen haben, empfehlen wir, insbesondere die Einschlüsse der Haftpflichtversicherung zu prüfen. Diese können, neben den obligatorischen Bestandteilen, von Tarif zu Tarif variieren. So ist beispielsweise vermittels der MallorcaPolice ein Einschluss der Kfz-Versicherung vorgesehen, der eine Kfz-Haftpflicht außerhalb Deutschlands garantiert. Da für Autofahrer mit eigenem PKW die Möglichkeit besteht, sehr leicht das eigene Land zu verlassen, ist eine internationale Haftpflicht einer Kfz-Versicherung eine sinnvolle Investition.

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Hess & Scherrmann freie Versicherungsmakler GbR 

Hohbergweg 15-17
77933 Lahr
Tel.: 07821/9914863
Fax: 07821/9983586
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